AGB

mo energy systems GmbH
Stand: 23.08.2023


1. Allgemeines, Angebote und Preise

1.1 Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß den nachfolgenden Bedingungen, sofern nicht anders vereinbart und schriftlich bestätigt.

Wichtiger Hinweis: Durch die Entgegennahme unserer Ware erklärt der Käufer ausdrücklich seine Zustimmung zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit widersprochen.

1.2 Vertragsänderungen

Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur nach ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern wirksam.

1.3 Werberechte

mo energy systems GmbH behält sich das Recht vor, alle gelieferten oder eingebauten Produkte zusammen mit den entsprechenden Objekten für öffentliche Werbezwecke zu nutzen (Homepage, Prospekte, Fernsehaufnahmen).

1.4 Angebote und technische Unterlagen

  • Angebote und Preislisten: Unverbindlich
  • Technische Änderungen: Vorbehalten
  • Angaben: Abbildungen, Maße, Leistungs- und Verbrauchsangaben sind Näherungswerte
  • Geistiges Eigentum: Alle technischen Unterlagen bleiben Eigentum von mo energy systems GmbH

1.5 Verbindlichkeit von Werbung

Öffentliche Äußerungen in der Werbung sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich dem Angebot zugrunde gelegt oder explizit im Angebot erwähnt werden.

1.6 Preise und Preisanpassungen

Standardpreise: Nettopreise ab Werk/Lager, ohne Verpackung, Verladung, Montage, Versicherung und Umsatzsteuer

Preisanpassung möglich bei:

  • Materialkostenerhöhungen zwischen Vertragsabschluss und Ausführung
  • Zusätzlichen Leistungen außerhalb unserer Kontrolle
  • Ausnahme: Lieferung/Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Auftragserteilung

2. Bestellung, Leistungsfristen und Termine

2.1 Verbindlichkeit von Vereinbarungen

Alle Abschlüsse, Vereinbarungen und mündliche Nebenabreden sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.

2.2 Bestellverbindlichkeit

  • Der Käufer bleibt an seine Bestellung gebunden bis zur schriftlichen Annahme/Ablehnung
  • Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden

2.3 Liefer- und Montagezeiten

Voraussetzungen für termingerechte Lieferung:

  • Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen
  • Erfüllung aller Käuferpflichten (Genehmigungen, Anzahlungen)

Bei Pflichtverletzung des Käufers: Sofortige Liefereinstellung ohne Schadenersatzansprüche möglich

2.4 Unverbindliche Lieferfristen

  • Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich
  • Bei Vertragsänderungen: Neufestsetzung des Liefertermins möglich
  • Keine Haftung für unverschuldete Lieferverzögerungen

Bei Verzögerung durch Käufer: Trägt alle zusätzlichen Mehrkosten

2.5 Höhere Gewalt

Verlängerung der Leistungszeit bei:

  • Energiemangel, Importschwierigkeiten
  • Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks
  • Höherer Gewalt, Lieferantenverzögerungen

Bei unmöglicher Leistungserbringung: Rücktrittsrecht für beide Parteien ohne Schadenersatz

2.6 Verschuldete Verzögerung

Bei verschuldeter Verzögerung: Rücktrittsrecht des Käufers nach angemessener Nachfrist

Ausgeschlossen: Entschädigungen für verspätete Lieferungen oder dadurch entstehende Schäden

2.7 Lieferfristerfüllung

Lieferfrist gilt als eingehalten bei:

  • Verlassen des Produkts aus dem Werk
  • Anzeige der Versandbereitschaft
  • Bei Abnahme: Abnahmetermin ist ausschlaggebend

Lagerung auf Käuferkosten: Bei nicht abgerufener, versandbereiter Ware


3. Zahlungen, Terminverlust

3.1 Zahlungsbedingungen

Standard: Nachnahme oder Vorauszahlung netto ohne Skonto

Scheck und Wechsel: Nur nach besonderer Vereinbarung, zahlungshalber (nicht erfüllungshalber)

Wichtige Regelungen:

  • Keine Aufrechnung mit Gegenforderungen ohne Vereinbarung
  • Keine Zahlungsrückhaltung aus anderen Gründen
  • Umsatzsteuer in vollem Umfang nach Rechnungsstellung

Bei Zahlungsverzug: 8% Verzugszinsen über Basiszinssatz plus Mahn- und Anwaltskosten

3.2 Österreichisches Recht

Bei österreichischem Recht: § 1416 ABGB findet keine Anwendung bei kontokorrentmäßiger Verrechnung

3.3 Sofortige Fälligkeit

Gesamter Restkaufpreis wird sofort fällig bei:

  • Zahlungsverzug über 14 Tage
  • Erfolgloser Vollstreckung gegen Käufervermögen
  • Minderung der Bonität/Kreditwürdigkeit

Zusätzlich: Rücktrittsrecht vom Vertrag


4. Versand- und Übernahmebedingungen, Umtausch

4.1 Prüf- und Übernahmepflicht

Käuferpflichten:

  • Unverzügliche Prüfung nach Erhalt
  • Übernahme am vereinbarten Abnahmeort
  • Bei verzichteter Prüfung: Ware gilt als ordnungsgemäß geliefert

Gefahrübergang: Mit Übergabe an Frachtführer (auch bei frachtfreier Lieferung)

4.2 Umtausch und Rückabwicklung

Voraussetzungen für Umtausch:

  • Ausdrückliche Zustimmung von mo energy systems GmbH
  • Zahlung des vollen Kaufpreises samt Kosten ODER Pauschale (min. 15% des Auftragswerts)

Bedingungen:

  • Unbeschädigter Zustand mit Originalverpackung
  • Ausschlussfrist: Nur bis 3 Monate nach Auslieferung
  • Sonderware: Grundsätzlich ausgeschlossen

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Eigentumsübergang

Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung über.

5.2 Weiterveräußerung

Bei Weiterverkauf:

  • Forderungsabtretung an mo energy systems GmbH mit Vertragsabschluss
  • Ordnungsgemäße Buchführung erforderlich
  • Mitteilungspflicht an Drittkäufer auf Verlangen

Bei Pfändung: Sofortige Benachrichtigung mit allen relevanten Umständen

5.3 Österreichisches Recht

Sicherstellungen gemäß § 1170 b ABGB sind rechtzeitig einzufordern und zu verpfänden.

5.4 Erlöschen der Veräußerungsbefugnis

Befugnis erlischt bei:

  • Zahlungsverzug über 10 Tage bei fälliger Zahlung
  • Erfolglosem Verstreichen einer gesetzten Zahlungsfrist
  • Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag

Herausgabepflicht: Auf Anforderung, stellt jedoch keinen Vertragsrücktritt dar

5.5 Verfügungsverbote

Unzulässig: Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügungen über Vorbehaltsware

5.6 Sicherheitenfreigabe

Freigabe nach eigener Wahl, wenn Sicherheitenwert die Forderungen um 10% übersteigt.

5.7 Benachrichtigungspflicht

Sofortige Mitteilung bei Pfändungen oder Zugriffen Dritter.

5.8 Aufstellungspflicht

Bei Zahlungseinstellung: Umgehende Übermittlung von Warenaufstellung und Forderungsliste.


6. Geheimhaltung, Datenschutz, Referenzkunde

6.1 Geheimhaltungspflicht

Vertrauliche Behandlung von:

  • Rechtlich geschützten Gegenständen
  • Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen
  • Als vertraulich gekennzeichneten Informationen

Dauer: Auch über Vertragsende hinaus

6.2 Mitarbeiterverpflichtung

Belehrung aller zugriffsberechtigten Mitarbeiter über Geheimhaltungspflicht.

6.3 Datenverarbeitung und Referenz

  • Verarbeitung käuferbezogener Daten unter Beachtung des Datenschutzrechts
  • Referenzkunde: Benennung als solcher zulässig

6.4 Bonitätsprüfung

Einholung von Käuferinformationen bei Auskunfteien zur Wahrung berechtigter Interessen.


7. Gewährleistung

7.1 Kontrolle und Beschädigungsmeldung

Sofortige Kontrolle nach Erhalt erforderlich. Beschädigungen unverzüglich schriftlich an Beförderungsträger melden.

7.2 Toleranzen

  • DIN-Toleranzen bei vereinbarten Maßen
  • Mengentoleranz: ±10% der Bestellmenge akzeptiert

7.3 Mängelrüge

Frist: 14 Tage schriftlich nach Warenerhalt
Bei Unterlassung: Ware gilt als vorbehaltlos genehmigt
Rücksendung: Beanstandete Teile auf Verlangen umgehend zurücksenden

7.4 Haftung bei Zulieferteilen

Haftung nur im Rahmen der uns gegen Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.

7.5 Mängelbehebung

Wahlrecht bei anerkanntem Mangel:

  • Rücknahme zum vereinbarten Preis
  • Selbstbehebung des Mangels
  • Ersatzlieferung bei Rücksendung

Eigene Reparaturen: Nur nach vorheriger Genehmigung vergütungsfähig

7.6 Haftungsausschluss

Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Besonders ausgeschlossen:

  • Folgeschäden an anderen Wirtschaftsgütern
  • Produkthaftungsschäden an Sachen (§ 9 Produkthaftungsgesetz)
  • Verarbeitungskosten, entgangener Gewinn, Verluste

7.7 Zahlungspflicht trotz Mängelrüge

Mängelrüge entbindet nicht von Zahlungsverpflichtung oder berechtigt zur Lieferverweigerung.

7.8 Ausschluss bei unsachgemäßer Behandlung

Keine Anerkennung bei Veränderung oder unsachgemäßer Behandlung der Ware.

7.9 Käuferkonstruktion

Bei Fertigung nach Käuferangaben: Haftung nur für ausführungsgemäße Umsetzung, nicht für Konstruktionsrichtigkeit.

Unternehmensübertragung: Automatische Vertragsübernahme durch Erwerber ausgeschlossen.


8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort

Sitz von mo energy systems GmbH (Lochau, Österreich)

8.2 Gerichtsstand

Sachlich für Bregenz zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen.

8.3 Anwendbares Recht

Österreichisches Recht mit Ausnahme von:

  • Einheitlichem UN-Kaufrecht (UNCITRAL)
  • Internationalem Privatrecht

8.4 Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben Vertrag und übrige Bedingungen unberührt.


9. Zusätzliche Bestimmungen

9.1 Aktuelle AGB

Erfüllungsort für beide Geschäftspartner: Lochau, Österreich
Aktuelle AGB unter: www.mo-energy-systems.at


10. Stornopauschale

10.1 Stornopauschale fällig bei:

  • ⚠️ Stornierung nachdem Montagemitarbeiter bereits unterwegs
  • ⚠️ Unvollständiger Bestellauftrag verhindert Montage
  • ⚠️ Ungenügende bauseitige Vorleistungen verhindern Montage

11. Retourlieferungen

11.1 Rückgabebedingungen

Voraussetzungen:

  • Neuwertige Artikel mit beiliegender Rechnungskopie
  • Stornogebühr: 25% wird einbehalten

Ausgeschlossen:

  • Sonderbestellungen
  • Beschädigte Waren

Kontakt:
mo energy systems GmbH
📧 office@mo-energy-systems.at
📞 +43 5574 22567

Stand: 23.08.2023