mo energy systems GmbH
Stand: 23.08.2023
1. Allgemeines, Angebote und Preise
1.1 Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich gemäß den nachfolgenden Bedingungen, sofern nicht anders vereinbart und schriftlich bestätigt.
Wichtiger Hinweis: Durch die Entgegennahme unserer Ware erklärt der Käufer ausdrücklich seine Zustimmung zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit widersprochen.
1.2 Vertragsänderungen
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur nach ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern wirksam.
1.3 Werberechte
mo energy systems GmbH behält sich das Recht vor, alle gelieferten oder eingebauten Produkte zusammen mit den entsprechenden Objekten für öffentliche Werbezwecke zu nutzen (Homepage, Prospekte, Fernsehaufnahmen).
1.4 Angebote und technische Unterlagen
- Angebote und Preislisten: Unverbindlich
- Technische Änderungen: Vorbehalten
- Angaben: Abbildungen, Maße, Leistungs- und Verbrauchsangaben sind Näherungswerte
- Geistiges Eigentum: Alle technischen Unterlagen bleiben Eigentum von mo energy systems GmbH
1.5 Verbindlichkeit von Werbung
Öffentliche Äußerungen in der Werbung sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich dem Angebot zugrunde gelegt oder explizit im Angebot erwähnt werden.
1.6 Preise und Preisanpassungen
Standardpreise: Nettopreise ab Werk/Lager, ohne Verpackung, Verladung, Montage, Versicherung und Umsatzsteuer
Preisanpassung möglich bei:
- Materialkostenerhöhungen zwischen Vertragsabschluss und Ausführung
- Zusätzlichen Leistungen außerhalb unserer Kontrolle
- Ausnahme: Lieferung/Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Auftragserteilung
2. Bestellung, Leistungsfristen und Termine
2.1 Verbindlichkeit von Vereinbarungen
Alle Abschlüsse, Vereinbarungen und mündliche Nebenabreden sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.
2.2 Bestellverbindlichkeit
- Der Käufer bleibt an seine Bestellung gebunden bis zur schriftlichen Annahme/Ablehnung
- Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden
2.3 Liefer- und Montagezeiten
Voraussetzungen für termingerechte Lieferung:
- Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen
- Erfüllung aller Käuferpflichten (Genehmigungen, Anzahlungen)
Bei Pflichtverletzung des Käufers: Sofortige Liefereinstellung ohne Schadenersatzansprüche möglich
2.4 Unverbindliche Lieferfristen
- Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich
- Bei Vertragsänderungen: Neufestsetzung des Liefertermins möglich
- Keine Haftung für unverschuldete Lieferverzögerungen
Bei Verzögerung durch Käufer: Trägt alle zusätzlichen Mehrkosten
2.5 Höhere Gewalt
Verlängerung der Leistungszeit bei:
- Energiemangel, Importschwierigkeiten
- Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks
- Höherer Gewalt, Lieferantenverzögerungen
Bei unmöglicher Leistungserbringung: Rücktrittsrecht für beide Parteien ohne Schadenersatz
2.6 Verschuldete Verzögerung
Bei verschuldeter Verzögerung: Rücktrittsrecht des Käufers nach angemessener Nachfrist
Ausgeschlossen: Entschädigungen für verspätete Lieferungen oder dadurch entstehende Schäden
2.7 Lieferfristerfüllung
Lieferfrist gilt als eingehalten bei:
- Verlassen des Produkts aus dem Werk
- Anzeige der Versandbereitschaft
- Bei Abnahme: Abnahmetermin ist ausschlaggebend
Lagerung auf Käuferkosten: Bei nicht abgerufener, versandbereiter Ware
3. Zahlungen, Terminverlust
3.1 Zahlungsbedingungen
Standard: Nachnahme oder Vorauszahlung netto ohne Skonto
Scheck und Wechsel: Nur nach besonderer Vereinbarung, zahlungshalber (nicht erfüllungshalber)
Wichtige Regelungen:
- Keine Aufrechnung mit Gegenforderungen ohne Vereinbarung
- Keine Zahlungsrückhaltung aus anderen Gründen
- Umsatzsteuer in vollem Umfang nach Rechnungsstellung
Bei Zahlungsverzug: 8% Verzugszinsen über Basiszinssatz plus Mahn- und Anwaltskosten
3.2 Österreichisches Recht
Bei österreichischem Recht: § 1416 ABGB findet keine Anwendung bei kontokorrentmäßiger Verrechnung
3.3 Sofortige Fälligkeit
Gesamter Restkaufpreis wird sofort fällig bei:
- Zahlungsverzug über 14 Tage
- Erfolgloser Vollstreckung gegen Käufervermögen
- Minderung der Bonität/Kreditwürdigkeit
Zusätzlich: Rücktrittsrecht vom Vertrag
4. Versand- und Übernahmebedingungen, Umtausch
4.1 Prüf- und Übernahmepflicht
Käuferpflichten:
- Unverzügliche Prüfung nach Erhalt
- Übernahme am vereinbarten Abnahmeort
- Bei verzichteter Prüfung: Ware gilt als ordnungsgemäß geliefert
Gefahrübergang: Mit Übergabe an Frachtführer (auch bei frachtfreier Lieferung)
4.2 Umtausch und Rückabwicklung
Voraussetzungen für Umtausch:
- Ausdrückliche Zustimmung von mo energy systems GmbH
- Zahlung des vollen Kaufpreises samt Kosten ODER Pauschale (min. 15% des Auftragswerts)
Bedingungen:
- Unbeschädigter Zustand mit Originalverpackung
- Ausschlussfrist: Nur bis 3 Monate nach Auslieferung
- Sonderware: Grundsätzlich ausgeschlossen
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Eigentumsübergang
Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung über.
5.2 Weiterveräußerung
Bei Weiterverkauf:
- Forderungsabtretung an mo energy systems GmbH mit Vertragsabschluss
- Ordnungsgemäße Buchführung erforderlich
- Mitteilungspflicht an Drittkäufer auf Verlangen
Bei Pfändung: Sofortige Benachrichtigung mit allen relevanten Umständen
5.3 Österreichisches Recht
Sicherstellungen gemäß § 1170 b ABGB sind rechtzeitig einzufordern und zu verpfänden.
5.4 Erlöschen der Veräußerungsbefugnis
Befugnis erlischt bei:
- Zahlungsverzug über 10 Tage bei fälliger Zahlung
- Erfolglosem Verstreichen einer gesetzten Zahlungsfrist
- Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag
Herausgabepflicht: Auf Anforderung, stellt jedoch keinen Vertragsrücktritt dar
5.5 Verfügungsverbote
Unzulässig: Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügungen über Vorbehaltsware
5.6 Sicherheitenfreigabe
Freigabe nach eigener Wahl, wenn Sicherheitenwert die Forderungen um 10% übersteigt.
5.7 Benachrichtigungspflicht
Sofortige Mitteilung bei Pfändungen oder Zugriffen Dritter.
5.8 Aufstellungspflicht
Bei Zahlungseinstellung: Umgehende Übermittlung von Warenaufstellung und Forderungsliste.
6. Geheimhaltung, Datenschutz, Referenzkunde
6.1 Geheimhaltungspflicht
Vertrauliche Behandlung von:
- Rechtlich geschützten Gegenständen
- Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen
- Als vertraulich gekennzeichneten Informationen
Dauer: Auch über Vertragsende hinaus
6.2 Mitarbeiterverpflichtung
Belehrung aller zugriffsberechtigten Mitarbeiter über Geheimhaltungspflicht.
6.3 Datenverarbeitung und Referenz
- Verarbeitung käuferbezogener Daten unter Beachtung des Datenschutzrechts
- Referenzkunde: Benennung als solcher zulässig
6.4 Bonitätsprüfung
Einholung von Käuferinformationen bei Auskunfteien zur Wahrung berechtigter Interessen.
7. Gewährleistung
7.1 Kontrolle und Beschädigungsmeldung
Sofortige Kontrolle nach Erhalt erforderlich. Beschädigungen unverzüglich schriftlich an Beförderungsträger melden.
7.2 Toleranzen
- DIN-Toleranzen bei vereinbarten Maßen
- Mengentoleranz: ±10% der Bestellmenge akzeptiert
7.3 Mängelrüge
Frist: 14 Tage schriftlich nach Warenerhalt
Bei Unterlassung: Ware gilt als vorbehaltlos genehmigt
Rücksendung: Beanstandete Teile auf Verlangen umgehend zurücksenden
7.4 Haftung bei Zulieferteilen
Haftung nur im Rahmen der uns gegen Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
7.5 Mängelbehebung
Wahlrecht bei anerkanntem Mangel:
- Rücknahme zum vereinbarten Preis
- Selbstbehebung des Mangels
- Ersatzlieferung bei Rücksendung
Eigene Reparaturen: Nur nach vorheriger Genehmigung vergütungsfähig
7.6 Haftungsausschluss
Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Besonders ausgeschlossen:
- Folgeschäden an anderen Wirtschaftsgütern
- Produkthaftungsschäden an Sachen (§ 9 Produkthaftungsgesetz)
- Verarbeitungskosten, entgangener Gewinn, Verluste
7.7 Zahlungspflicht trotz Mängelrüge
Mängelrüge entbindet nicht von Zahlungsverpflichtung oder berechtigt zur Lieferverweigerung.
7.8 Ausschluss bei unsachgemäßer Behandlung
Keine Anerkennung bei Veränderung oder unsachgemäßer Behandlung der Ware.
7.9 Käuferkonstruktion
Bei Fertigung nach Käuferangaben: Haftung nur für ausführungsgemäße Umsetzung, nicht für Konstruktionsrichtigkeit.
Unternehmensübertragung: Automatische Vertragsübernahme durch Erwerber ausgeschlossen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort
Sitz von mo energy systems GmbH (Lochau, Österreich)
8.2 Gerichtsstand
Sachlich für Bregenz zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen.
8.3 Anwendbares Recht
Österreichisches Recht mit Ausnahme von:
- Einheitlichem UN-Kaufrecht (UNCITRAL)
- Internationalem Privatrecht
8.4 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben Vertrag und übrige Bedingungen unberührt.
9. Zusätzliche Bestimmungen
9.1 Aktuelle AGB
Erfüllungsort für beide Geschäftspartner: Lochau, Österreich
Aktuelle AGB unter: www.mo-energy-systems.at
10. Stornopauschale
10.1 Stornopauschale fällig bei:
- ⚠️ Stornierung nachdem Montagemitarbeiter bereits unterwegs
- ⚠️ Unvollständiger Bestellauftrag verhindert Montage
- ⚠️ Ungenügende bauseitige Vorleistungen verhindern Montage
11. Retourlieferungen
11.1 Rückgabebedingungen
Voraussetzungen:
- Neuwertige Artikel mit beiliegender Rechnungskopie
- Stornogebühr: 25% wird einbehalten
Ausgeschlossen:
- Sonderbestellungen
- Beschädigte Waren
Kontakt:
mo energy systems GmbH
📧 office@mo-energy-systems.at
📞 +43 5574 22567
Stand: 23.08.2023