AGB

AGBs mo energy systems GmbH Stand vom 23.08.2023


1. Allgemeines, Angebote und Preise

1.1 Sofern nicht anders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt, erfolgen sämtliche Lieferungen und
Leistungen ausschließlich gemäß den nachfolgenden Bedingungen. Dies gilt auch dann, wenn sie bei
mündlichen oder fernmündlichen Verhandlungen nicht gesondert erwähnt werden. Jeglichen
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, und sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn
wir nicht erneut bei Vertragsabschluss widersprechen. Durch die Entgegennahme unserer Ware erklärt der
Käufer ausdrücklich seine Zustimmung zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur nach ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarungen
zwischen den Vertragspartnern wirksam.

1.3 Die Firma mo energy systems GmbH behält sich das Recht vor, alle gelieferten oder eingebauten Produkte
zusammen mit den entsprechenden Objekten und Umgebungen für öffentliche Werbezwecke zu nutzen, z.B.
Homepage, Werbematerial, wie Prospekte, Fernsehaufnahmen.

1.4 Unsere Angebote und Preislisten sind unverbindlich. Technische Änderungen oder Weiterentwicklungen
bleiben vorbehalten. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sind
lediglich Näherungswerte. Alle technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von mo energy systems
GmbH und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von mo energy systems GmbH weder vervielfältigt noch
Dritten zugänglich gemacht werden.

1.5 Öffentliche Äußerungen des Übergebers, des Herstellers oder anderer Beteiligter, insbesondere in der
Werbung und den der Ware beigefügten Informationen, sind nur dann verbindlicher Bestandteil des Vertrages,
wenn sie ausdrücklich schriftlich dem Angebot zugrunde gelegt werden oder wenn im Angebot explizit auf sie
Bezug genommen wird.

1.6 Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, gelten die Preise als Nettopreise ab Werk
oder Lager, ohne Verpackung, Verladung, Montage, Versicherung und Umsatzsteuer. Alle Preise und Löhne sind
in Euro (€) angegeben. Die angegebenen Preise dienen lediglich als Richtwerte. Falls es zwischen
Vertragsabschluss und Ausführung der Leistung – aus welchem Grund auch immer – zu
Materialkostenerhöhungen oder anderen Umständen kommt, die zusätzliche Leistungen oder Mehrkosten
verursachen und außerhalb der Kontrolle von mo energy systems GmbH liegen, werden die entsprechenden
Preise angepasst, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und Lieferung/Leistungsausführung liegen nicht mehr
als vier Monate.

 

2. Bestellung, Leistungsfristen und Termine

2.1 Alle Abschlüsse und Vereinbarungen, einschließlich solcher, die von unseren Mitarbeitern getroffen werden,
sowie mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung
durch uns verbindlich.

2.2 Der Käufer bleibt an seine Bestellung gebunden, bis er von uns eine schriftliche Annahme- oder
Ablehnungserklärung erhält oder wir im Einzelfall den Auftrag ausführen ohne weitere Bestätigung. Aufträge,
die erteilt wurden, können nicht zurückgezogen werden.

2.3 Vereinbarungen über verbindliche Liefer- und Montagezeiten müssen in schriftlicher Form erfolgen. Die
Verpflichtung von mo energy systems GmbH zur termingerechten Lieferung oder Montage setzt voraus, dass
sämtliche kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Käufer und mo energy systems GmbH geklärt
sind und der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat, wie beispielsweise die Beschaffung
erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder die rechtzeitige Zahlung von Anzahlungen.
Falls der Käufer seine Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllt oder falls Umstände bekannt werden, die Zweifel
daran aufkommen lassen, dass der Käufer seinen Verpflichtungen in Zukunft pünktlich und ordnungsgemäß
nachkommen wird, behalten wir uns das Recht vor, unsere Lieferungen sofort einzustellen, ohne dass daraus
Schadenersatzansprüche entstehen. Offene Rechnungen zum Zeitpunkt der Einstellung dürfen von uns zur
Zahlung fällig gestellt werden

2.4. Lieferfristen sind immer unverbindlich. Wenn es zu einer vereinbarten Vertragsänderung kommt, behält
sich mo energy systems GmbH das Recht vor, den Liefertermin neu festzulegen. mo energy systems GmbH
haftet nicht für Lieferverzögerungen, die unverschuldet oder fahrlässig verursacht wurden. In einem solchen Fall
verzichtet der Auftraggeber auf sein Recht, vom Kauf zurückzutreten, und verzichtet auch auf die
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Falls die Verzögerung oder Unterbrechung der Leistungsausführung durch den Auftraggeber verursacht wurde,
trägt der Auftraggeber alle zusätzlichen laufenden Mehrkosten, die durch die Verzögerung oder Unterbrechung
entstanden sind. In diesem Fall behält sich mo energy systems GmbH das Recht vor, die eigenen Leistungen und
den Aufwand mittels Teilrechnung fällig zu stellen.

2.5 Falls mo energy systems GmbH die Verzögerung nicht zu verantworten hat, beispielsweise aufgrund von
Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder
Verzögerungen seitens unserer Lieferanten, wird die vereinbarte Leistungszeit entsprechend verlängert. Sollte
mo energy systems GmbH auch nach angemessener Verlängerung nicht in der Lage sein, die Leistung zu
erbringen, sind sowohl der Käufer als auch wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind
Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.

2.6 Falls mo energy systems GmbH für die Verzögerung verantwortlich ist, hat der Käufer das Recht, gemäß den
gesetzlichen Vorschriften und nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Jegliche
Entschädigungen für verspätete Lieferungen oder für Schäden, die durch verspätete Lieferungen entstehen,
sind ausgeschlossen.

2.7 Für mo energy systems GmbH gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn das Produkt das Werk bis zum Ende
dieser Frist verlassen hat oder mo energy systems GmbH die Versandbereitschaft angezeigt hat. Wenn eine
Abnahme erforderlich ist, ist der Abnahmetermin ausschlaggebend, es sei denn, es liegt eine gerechtfertigte
Abnahmeverweigerung vor. Ware, die als versandbereit gemeldet wurde, aber nicht unmittelbar abgerufen
wird, kann von uns auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert und als geliefert verbucht werden.

3. Zahlungen, Terminverlust

3.1 Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Lieferung der Ware nur gegen
Nachnahme (gegen Kostenersatz) oder gegen Vorauszahlung netto ohne Skonto. Scheck und Wechsel werden
nur nach einer besonderen Vereinbarung und ausschließlich zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt, akzeptiert.
Etwaige Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Möglichkeit, Zahlungen mittels
Schecks oder Wechsels abzulehnen, ohne Gründe anzugeben, liegt im Ermessen von mo energy systems GmbH.
Der Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen
oder Zahlungen aus irgendwelchen Gründen zurückzuhalten. Zahlungen sind schuldbefreiend auf eines unserer
Konten oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu leisten. Die Umsatzsteuer ist in vollem
Umfang vom Gesamtpreis nach Rechnungsstellung zu entrichten, es sei denn, es wurden andere
Zahlungskonditionen für die Berichtigung des Kaufpreises vereinbart.
Falls das Zahlungsziel überschritten wird, bei Annahmeverzug oder Terminverlust, ist MO ENERGY SYSTEMS
GMBH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen
(§ 352 UGB, § 288 BGB). Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den
Verzugszinsen auch die Mahnspesen, Interventionskosten sowie die Kosten anwaltlichen Einschreitens zu
erstatten. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Auftraggeber berechtigt diesen
nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.

3.2 Bei Verkaufsgeschäften, die gemäß Ziffer 12.2. der AGB dem österreichischen Recht unterliegen, findet im
Falle einer vereinbarten, kontokorrentmäßigen Verrechnung § 1416 ABGB keine Anwendung. Die Zahlungen des
Käufers können nach dem Ermessen von MO ENERGY SYSTEMS GMBH auf jegliche Verbindlichkeit des Käufers
angerechnet werden.

3.3 Falls der Auftraggeber mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung oder einem Teil davon um mehr als 14
Tage in Verzug ist, behält sich MO ENERGY SYSTEMS GMBH das Recht vor, den gesamten Restkaufpreis
(restlichen Rechnungsbetrag) sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Zusätzlich wird die gesamte Restforderung
sofort zur Zahlung fällig, falls gegen das Vermögen des Auftraggebers erfolglos Exekution oder
„Vollstreckungsmaßnahmen“ betrieben werden oder wenn die Bonität und Kreditwürdigkeit des Auftraggebers
in irgendeiner Form gemindert wird. In diesem Fall hat MO ENERGY SYSTEMS GMBH das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten.

4. Versand- und Übernahmebedingungen, Umtausch, Rückabwicklung

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt am vereinbarten Abnahmeort zu
überprüfen und zu übernehmen oder von bevollmächtigten Personen überprüfen und übernehmen zu lassen.
Sollte der Auftraggeber ausdrücklich oder stillschweigend auf die Prüfung verzichten, gilt der Kaufgegenstand
als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen.
Der Versand erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, selbst bei etwaiger frachtfreier
Lieferung. Sobald die vom Auftraggeber bestellte Ware an den Frachtführer (Post, Bahn, Flugzeug, Schiff oder
Spediteur) übergeben wird, hat MO ENERGY SYSTEMS GMBH die Vertragspflichten erfüllt, und die Gefahr geht
auf den Auftraggeber über. Die Entscheidung über die Versandart liegt bei MO ENERGY SYSTEMS GMBH und
wird vom Käufer im Voraus genehmigt, es sei denn, der Käufer verlangt rechtzeitig und schriftlich eine
bestimmte Art der Versendung.

4.2 Der Umtausch oder die Rückabwicklung des Vertrages trotz ordnungsgemäßer Erfüllung durch MO ENERGY
SYSTEMS GMBH bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von MO ENERGY SYSTEMS GMBH. Sollte eine
Zustimmung erfolgen, ist der Auftraggeber verpflichtet, entweder den vollen Kaufpreis samt sämtlicher Kosten
(Lieferung etc.) oder – je nach Wahl von MO ENERGY SYSTEMS GMBH – eine Pauschale zu bezahlen, die die
regelmäßig zu erwartenden Kosten abdeckt, jedoch mindestens 15% des Auftragswerts beträgt.
Die zurückzugebende Ware muss sich in unbeschädigtem Zustand befinden und inklusive der
Originalverpackung an MO ENERGY SYSTEMS GMBH zurückgesendet werden. Es ist nicht möglich, Waren, die
länger als 3 Monate ausgeliefert wurden, umzutauschen. Der Umtausch von Sonderware (keine Lagerware) ist
in jedem Fall ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen behält
sich mo energy systems GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Auftraggeber ist nur berechtigt,
diese Waren im normalen Geschäftsgang zu veräußern, solange er gegenüber mo energy systems GmbH nicht
in Zahlungsverzug gerät.

5.2 Im Falle der Weiterveräußerung gelten nachstehende Bestimmungen:
• Mit Abschluss des Vertrages tritt der Auftraggeber die aus der Veräußerung entstehenden
Forderungen bereits an mo energy systems GmbH ab und verpflichtet sich, dies ordnungsgemäß in
seinen Büchern zu vermerken.
• Auf Verlangen von mo energy systems GmbH ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung der
betreffenden Forderung dem Drittkäufer mitzuteilen und mo energy systems GmbH alle erforderlichen
Unterlagen und Auskünfte zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen zur Verfügung zu
stellen.
• Sollten die Waren, die sich unter Eigentumsvorbehalt befinden, oder die an mo energy systems GmbH
abgetretenen Forderungen gepfändet werden, ist mo energy systems GmbH unter Angabe sämtlicher
Umstände zu benachrichtigen, die für die Durchsetzung ihrer Ansprüche notwendig sind.

5.3 Sofern das Verkaufsgeschäft gemäß Ziffer 12.2. der AGB dem österreichischen Recht unterliegt, ist der
Käufer verpflichtet, Sicherstellungen gemäß § 1170 b ABGB rechtzeitig einzufordern und mit einer gesonderten
Erklärung an mo energy systems GmbH (zur Sicherstellung) zu verpfänden.

5.4 Die Befugnis des Auftraggebers, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern,
erlischt, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung oder Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil
mehr als 10 Tage in Verzug gerät und eine angemessene Zahlungsfrist, die von mo energy systems GmbH
gesetzt wurde, ergebnislos verstreicht. Des Weiteren endet die Befugnis spätestens, wenn der Auftraggeber
seine Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird. In einem solchen Fall
ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Anforderung von mo energy systems GmbH die Vorbehaltsware
herauszugeben. Dabei stellt das Verlangen nach Herausgabe der Vorbehaltsware grundsätzlich keinen Rücktritt
vom Kaufvertrag dar.

5.5 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder sonstige Verfügung über die
abgetretenen Forderungen sind unzulässig.

5.6 Die mo energy systems GmbH gemäß vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen gibt mo
energy systems GmbH nach eigener Wahl insoweit frei, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung
durch den Käufer die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.

5.7. Von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter ist mo energy systems GmbH unter Angabe des
Pfändungsgläubigers oder zugreifenden Dritten sofort zu benachrichtigen.

5.8. Sobald der Auftraggeber seine Zahlungen eingestellt hat, ist er verpflichtet, mo energy systems GmbH
umgehend eine Aufstellung über die noch vorhandene Vorbehaltsware sowie eine Liste der Forderungen
gegenüber den Drittschuldnern zusammen mit den dazugehörigen Rechnungsgutschriften zu übermitteln.

6. Geheimhaltung, Datenschutz, Benennung als Referenzkunde

6.1 Der Käufer verpflichtet sich, alle ihm vor oder bei der Vertragsdurchführung von uns zugehenden oder
bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder
offensichtlich Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich gekennzeichnet sind, auch
über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die
Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt oder es besteht kein rechtlich schützenswertes Interesse. Der Käufer
verwahrt und sichert diese Gegenstände so, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.

6.2 Der Käufer macht die der Geheimhaltungspflicht gemäß Absatz 1 unterliegenden Gegenstände nur den
Mitarbeitern und sonstigen. Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen.
Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Gegenstände.

6.3 Wir verarbeiten die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Käufers unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir dürfen den Käufer als Referenzkunden benennen.

6.4 Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir zur Wahrung unserer berechtigten Interessen Informationen
über den Käufer bei üblichen Auskunfteien einholen.

7. Gewährleistung, Unternehmensübertragung/Widerspruch

7.1. Jede Lieferung ist umgehend nach Erhalt zu kontrollieren. Sollten dabei etwaige Beschädigungen
festgestellt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese unverzüglich schriftlich dem Beförderungsträger
mitzuteilen.

7.2. Die vereinbarten Maße unterliegen den DIN-Toleranzen. Der Käufer akzeptiert Ober- und Unterlieferungen
bis zu 10% der Bestellmenge.

7.3. Mängelrügen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich erhoben
werden. Beanstandete Teile sind auf Verlangen umgehend an uns zurückzusenden. Falls der Käufer diese
Mängelrüge unterlässt oder die Ware weiter be- oder verarbeitet, gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt.

7.4. Wir haften für diejenigen Teile einer Ware, die wir von unseren Lieferanten bezogen haben, nur im Rahmen
der Gewährleistungsansprüche, die uns gegen diese Lieferanten zustehen.

7.5. Wird ein von uns anerkannter Mangel als berechtigt erachtet, behalten wir uns das Recht vor, entweder die
Ware zum vereinbarten Preis zurückzunehmen, den Mangel selbst zu beheben oder bei Rücksendung der Ware
eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Jegliche Mängelbehebungen durch den Käufer werden von uns nur vergütet,
wenn sie im Voraus von uns genehmigt wurden.

7.6. Schadenersatzansprüche, die aufgrund eines mangelhaft gelieferten Gutes entstehen könnten, werden
einvernehmlich ausgeschlossen, sofern diese Schäden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des
Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Besonders sind Folgeschäden ausgeschlossen, die
durch einen Mangel des gelieferten Gutes, an anderen Wirtschaftsgütern oder im Vermögen des Käufers
entstehen könnten. Gemäß § 9 des Produkthaftungsgesetzes wird die Haftung für Schäden, die durch den
Produktfehler an Sachen verursacht werden, ausdrücklich ausgeschlossen. Jegliche weiteren Ansprüche sind,
soweit rechtlich zulässig, ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz bereits
angefallener Verarbeitungskosten, entgangenen Gewinn oder entstandenen Verlust des Käufers. Des Weiteren
gilt dies auch für Geschäfte im Sinne des § 1 Abs. Zif. 1 des Konsumentenschutzgesetzes.

7.7. Die Erhebung einer Mängelrüge entbindet weder den Käufer von seiner Zahlungsverpflichtung noch
berechtigt sie ihn zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus diesem oder einem anderen Auftrag.

7.8. Mängelrügen werden nicht anerkannt, wenn die gelieferte Ware verändert und/oder unsachgemäß
behandelt oder verarbeitet wurde.

7.9. Wenn der Liefergegenstand von uns aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des
Käufers angefertigt wird, erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur
darauf, dass die Ausführung den Angaben des Käufers entspricht.
Für den Fall der Übertragung des Unternehmens des Käufers spricht sich mo energy systems GmbH vorweg
gegen eine (automatische) Übernahme der Vertragsverhältnisse durch den Erwerber aus. Eine solche
Übernahme bedarf einer gesonderten Vereinbarung (Schriftformvorbehalt).

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von mo energy systems GmbH.

8.2. Für alle Streitigkeiten, die sich mittel- oder unmittelbar aus einem mit mo energy systems GmbH

geschlossenen Vertrag ergeben – einschließlich der Frage nach der Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des
Vertragsverhältnisses selbst – wird die Zuständigkeit des jeweils sachlich für Bregenz zuständigen Gerichts
vereinbart.

8.3. Österreichisches Recht findet auf sämtliche Vertragsverhältnisse Anwendung, mit Ausnahme des
einheitlichen UN-Kaufrechts (UNCITRAL) und des internationalen Privatrechts.

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so bleiben der Vertrag und die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon
unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Parteiwillen und dem Sinn und
Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

9. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1. Erfüllungsort für Geschäfte mit mo energy systems GmbH ist für beide Geschäftspartner der Sitz dieses
Unternehmens in Lochau in Österreich. Die aktuellen AGBs finden Sie auch unter: www.mo-energy-systems.at

10. Die Stornopauschale

10.1 Die Stornopauschale kann in folgenden Fällen in Rechnung gestellt werden:
• Wenn der Käufer die Bestellung erst nachdem die Montagemitarbeiter bereits auf dem Weg zur
Baustelle war, storniert.
• Wenn die Montage aufgrund eines unvollständigen oder nicht korrekt ausgefüllten Bestellauftrags
nicht durchgeführt werden kann.
• Wenn die Montage aufgrund ungenügender bauseitiger Vorleistungen nicht durchgeführt werden
kann.

11. Retourlieferungen

11.1 Die Rücksendung von neuwertigen Artikeln kann nur mit beiliegender Rechnungskopie anerkannt werden.
Es wird generell eine Stornogebühr in Höhe von 25% einbehalten. Bitte beachten Sie, dass Sonderbestellungen
und beschädigte Waren nicht zurückgenommen werden können.

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